Die Lohnbuchhaltung - für Arbeitnehmer der wichtigste Bereich im Unternehmen
Innerhalb der Lohnbuchhaltung findet die betriebliche Abwicklung von Gehalts- und Lohnabrechnungen statt. Darüber hinaus erfolgt Personalstammdatenpflege, Führung von Jahreslohnkonten und weiterer wichtiger Aufgaben.
Die Lohnbuchhaltung nimmt zahlreiche wichtige Aufgaben wahr
Innerhalb der Lohnbuchhaltung wird neben der Führung von Jahreslohnkonten und monatlichen Gehaltsabrechnungen sowie Personalstammdatenpflege, auch die Ausführung gesetzlich vorgeschriebener Meldeerfordernisse, die sogenannten DEUV-Meldungen, sowie auch der Krankenkassen-Beitragsnachweis und die Lohnsteueranmeldung vorgenommen. In kleineren Unternehmen kann es auch Aufgabe der Buchhaltung sein, die Erstellung von Arbeitsverträgen umzusetzen. Dort erfolgt die Lohnbuchhaltung mittels Personalinformationssystemen und Lohnrechner, bei Großunternehmen greifen üblicherweise die umfangreichen Personalmanagementmodule, die in das ERP eingebettet sind, ein. Kostensenkungen sind oftmals die Gründe, dass speziell die Lohnbuchhaltung mit ihrem umfassenden Hintergrundwissen im Arbeitsrecht, im Lohnsteuerrecht sowie im Sozialversicherungsrecht immer häufiger an externe Dienstleister ausgelagert wird. Gerade im Bereich Baulohn gibt es Besonderheiten zu beachten, auf die wir uns spezialisiert haben.
Wie erfolgt die Ermittlung von Lohn innerhalb der Lohnbuchhaltung?
Die Basis für die Ermittlung des Lohnanspruchs einzelner Arbeitnehmer basiert auf der Feststellung von Arbeitsleistungen und Arbeitszeiten innerhalb der abgeschlossenen Lohnperiode. Dazu werden noch mögliche Zusatzleistungen, beispielsweise Zuschläge oder Prämien, auf das Einkommen angerechnet. Danach erfolgt die Aufgliederung in Nettolohn sowie die entstehenden Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber abzuführen verpflichtet ist. Das sind Sozialabgaben wie Sozialversicherungsabgaben oder Beiträge in die Unfallversicherung. Die gesetzlich festgelegten Abgaben sind in der Höhe genau vorgeschrieben und müssen individuell auf jeden Arbeitnehmer exakt ausgerechnet und abgeführt werden. Dazu obliegt der Lohnabrechnung auch die korrekte Abführung der Lohnsteuern.