Regeln und Hinweise zur Erbschaftssteuer

Das müssen Sie bei der Erbschaftssteuer beachten: Bei einer Schenkung oder einem Erbe fällt für Sie eine Steuerpflicht an. Wir geben Ihnen im Folgenden Hinweise zur Ermittlung der Erbschaftssteuer.

Hinweise und Regeln zur Höhe der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Je nach Verwandtschaftsverhältnis variiert die Höhe vom Freibetrag und der Steuerklasse. Für zahlreiche Sonderfälle und Möglichkeiten bei der Erbschaftssteuer bieten wir Ihnen gerne weitere Informationen an. Achten Sie darauf, dass Ihre Steuerschuld bereits am Tag der wirtschaftlichen Bereicherung besteht. Beim Schenken ist dies der Tag der Schenkung. Machen Sie eine Erbschaft, dann beginnt Ihre Steuerschuld mit dem Todestag des Erblassers. Dies ist zum Beispiel relevant, wenn Sie Wertpapiere erben, die täglich an Finanzbörsen gehandelt werden. Für die Höhe der Erbschaftssteuer gilt der Kurs des Todestages.

Welcher Betrag ist für Sie als Erbschaftssteuer zu zahlen?

Welchen Betrag müssen Sie versteuern? Wir geben Ihnen gerne den Hinweis, dass Sie lediglich den Betrag, der nach Abzug der Steuerfreibeträge vom Vermögenswert übrig bleibt, bei einer Erbschaft oder einer Schenkung versteuern müssen. Dabei gilt die Regel, dass der steuerpflichtige Erwerb abgerundet wird, sodass ein Beitrag von vollen 100 Euro entsteht. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist nicht nur abhängig vom persönlichen Freibetrag, sondern auch von der jeweiligen Steuerklasse. Darüber hinaus gibt es eine progressive Staffelung der Erbschaftssteuer. Bei Fragen zur Staffelung und zur Ermittlung der Erbschaftssteuer, können Sie sich gerne bei uns melden.