Jahrelange Praxis im Bereich Buchhaltung für Land- und Forstwirt-schaftsbetriebe

Wer Geld verdient, der zahlt Steuern. Wie sich diese wichtige Angelegenheit gestaltet, das sieht bei jedem Steuerzahler anders aus. Wir helfen Ihnen, Ihrer gesetzlichen Steuerpflicht korrekt nachzukommen. Dabei kümmern wir uns darum, dass Sie nicht zu viel bezahlen und Vergünstigungen sinnvoll nutzen.

Buchhaltung mit breitem Tätigkeitsspektrum

Unser Beratungsfeld beinhaltet die Buchführung und die Hilfeleistung in allen Steuerangelegenheiten. Eines unserer Spezialgebiete liegt in der Tätigkeit für landwirtschaftliche Betriebe. Genauso erfahren sind wir in der Vertretung von GmbHs, UGs und Freiberuflern. Wir arbeiten für gewerbliche und private Mandanten.

Buchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe vom Profi vor Ort

Eine Buchführungspflicht ergibt sich handelsrechtlich für Land- und Forstwirte, die keine Kaufleute kraft Gesetzes sind, erst bei Eintragung ins Handelsregister. Steuerlich müssen alle Land- und Forstwirte, die einen Gesamtumsatz von mehr als 500.000 Euro oder selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 Euro oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro oder einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 50.000 Euro im Kalenderjahr haben, Bücher führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse machen, auch wenn sie handelsrechtlich nicht dazu verpflichtet sind. Auch kann in vielen Fällen die Durchschnittssatzbesteuerung zur Anwendung kommen. Hierbei unterstützen wir zahlreiche Mandanten mit jahrelanger Erfahrung.